Firmenwagen über die Grenze: Der Wohnsitz entscheidet über die Umsatzsteuer
Überlässt ein Unternehmen einem Mitarbeiter im Nachbarland dauerhaft einen Firmenwagen, kann die Umsatzsteuer an dessen Wohnsitz entstehen. Seit dem 01.07.2026 gilt die neue Linie ohne Übergangsfrist.