Leistung
Internationales Steuerrecht: aus beiden Perspektiven.
Konzernstrukturen, Verrechnungspreise, Betriebsstättenfragen und die Begleitung deutscher Betriebsprüfungen, von Beratern, die beide Rechtsordnungen täglich anwenden.
Wo es grenzüberschreitend teuer wird
Zwei Finanzverwaltungen, ein Sachverhalt.
Grenzüberschreitende Sachverhalte werden in Deutschland und Frankreich nicht zwangsläufig gleich beurteilt. Dieselbe Leistung kann hier als Betriebsstättengewinn und dort als Lizenz eingeordnet werden; dieselbe Homeoffice-Situation begründet in einem Staat eine Betriebsstätte und im anderen nicht. Das Ergebnis ist keine Steuerersparnis, sondern doppelte Besteuerung.
Bei den Verrechnungspreisen hat sich der Druck seit 2025 deutlich erhöht. Zusätzlich zur Sachverhalts- und Angemessenheitsdokumentation ist eine Transaktionsmatrix zu führen, und sie ist gemeinsam mit dem Masterfile binnen 30 Tagen nach Bekanntgabe der Prüfungsanordnung vorzulegen, unaufgefordert. Die Frist reicht, um eine vorhandene Dokumentation herauszugeben, nicht, um sie zu erstellen; der Zuschlag beginnt bei 5.000 Euro.
Wir beraten deshalb vor der Umsetzung statt danach: bei Intercompany-Beziehungen, bei Finanzierung und Lizenzflüssen, bei der Frage, wann eine Tätigkeit in Deutschland eine Betriebsstätte begründet. Und wir begleiten die Prüfung, wenn sie kommt.
Was dazugehört
Beratung vor der Entscheidung, Begleitung, wenn geprüft wird.
Verrechnungspreise
Transaktionsmatrix, Sachverhalts- und Angemessenheitsdokumentation, Masterfile und Local File: vorbereitet, bevor die Prüfungsanordnung kommt.
Betriebsstätten
Prüfung und Gewinnabgrenzung für Bau- und Montagebetriebsstätten, Vertreter- und Homeoffice-Fälle.
Doppelbesteuerungsabkommen
Anwendung des DBA Deutschland–Frankreich, Quellensteuern, Entlastungsverfahren und Freistellungsbescheinigungen.
Intercompany-Strukturen
Leistungsverrechnung, Finanzierung, Lizenzen und Kostenumlagen, steuerlich belastbar aufgesetzt und dokumentiert.
Betriebsprüfung
Begleitung deutscher Prüfungen mit internationalem Schwerpunkt: Strategie, Schriftverkehr und Verhandlung.
Umstrukturierungen
Steuerliche Begleitung von Verschmelzungen, Einbringungen und dem Auf- oder Abbau deutscher Einheiten.
In kurzer Zeit ist Fradeco zu unserem kompetenten und zuverlässigen Partner geworden, die individuell auf unsere Wünsche und Sorgen eingeht, blitzschnell reagiert und auch die schwierigsten Sachverhalte umgehend zu unserer vollsten Zufriedenheit bearbeitet.
Häufige Fragen
Zu Konzernstrukturen und Betriebsprüfung.
Fragen, die zwischen deutscher Einheit und Konzernzentrale entstehen, mit Fundstellen und der Grenze, wo Beratung endet und Ihre Entscheidung beginnt.
Wie läuft eine Betriebsprüfung ab, und wie begleiten Sie uns dabei?
Eine Außenprüfung beginnt mit einem Verwaltungsakt und folgt festen Schritten:
- Prüfungsanordnung (§ 196 AO): Sie benennt Steuerarten, Zeiträume und Umfang. Sie ist anfechtbar, und der Prüfungsumfang ist auf ihren Inhalt begrenzt.
- Bekanntgabe „angemessene Zeit vor Beginn der Prüfung“ samt voraussichtlichem Beginn und Namen der Prüfer (§ 197 Abs. 1 AO). Eine Verlegung lässt sich bei wichtigen Gründen beantragen.
- Datenzugriff (§ 147 Abs. 6 AO): unmittelbar am System, mittelbar über eine Auswertung oder über die Überlassung eines Datenträgers. Für den letzten Fall erstellen wir die GDPdU-Datei.
- Schlussbesprechung (§ 201 AO): Hier werden strittige Punkte erörtert, bevor der Prüfungsbericht ergeht.
Neben der steuerlichen Prüfung läuft die Prüfung der Deutschen Rentenversicherung mit eigenem Turnus (siehe German Payroll & HR).
Wir übernehmen Vorbereitung, Schriftverkehr, Datenträger und die Begleitung der Schlussbesprechung.
Ab wann brauchen wir eine Verrechnungspreisdokumentation?
Sobald grenzüberschreitende Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Personen stattfinden, also bei den meisten Tochtergesellschaften, die Leistungen von der Mutter beziehen oder an sie erbringen.
Der Umfang stuft sich ab: Transaktionsmatrix sowie Sachverhalts- und Angemessenheitsdokumentation für alle, Stammdokumentation erst ab 100 Millionen Euro Umsatz. Unterhalb der Schwellen des § 6 GAufzV (6 Mio. Euro Warenlieferungen, 600.000 Euro sonstige Leistungen) gelten die Aufzeichnungspflichten als erfüllt.
Seit 2025 gilt eine 30-Tage-Frist ab Bekanntgabe der Prüfungsanordnung, ohne gesondertes Verlangen der Finanzbehörde. Fristen, Zuschläge und die Sprachanforderung für französische Gruppen stehen unter Verrechnungspreise: die 30-Tage-Frist.
Was ist eine verdeckte Gewinnausschüttung?
Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt vor, wenn die Gesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vorteil zuwendet, den sie einem fremden Dritten nicht gewährt hätte. Der Aufwand wird dann steuerlich nicht anerkannt, der Gewinn erhöht sich, und die Zuwendung gilt zusätzlich als Ausschüttung mit Kapitalertragsteuer.
Im Konzernverhältnis treten vor allem diese Konstellationen auf:
- Managementumlagen ohne Vertrag oder ohne nachvollziehbaren Verteilungsschlüssel
- Darlehen der Mutter zu unangemessenen Zinsen oder ohne Zins
- unentgeltliche Leistungen der Zentrale, die nicht berechnet wurden
- Geschäftsführervergütungen, die dem Fremdvergleich nicht standhalten
Ausschlaggebend ist meist die Form: Erforderlich sind im Voraus geschlossene, zivilrechtlich wirksame und tatsächlich durchgeführte Vereinbarungen. Rückwirkende Vereinbarungen werden bei beherrschenden Gesellschaftern grundsätzlich nicht anerkannt.
Wir prüfen die Intercompany-Verträge und die Dokumentation darauf.
Wie viel Quellensteuer fällt auf Ausschüttungen an die französische Muttergesellschaft an?
Zunächst werden 25 % Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag einbehalten und abgeführt, unabhängig davon, was das Abkommen vorsieht.
Die Entlastung erfolgt in einem zweiten Schritt:
- § 43b EStG setzt die Mutter-Tochter-Richtlinie um: keine Kapitalertragsteuer, wenn die EU-Muttergesellschaft mindestens 10 % unmittelbar beteiligt ist und die Beteiligung ununterbrochen zwölf Monate bestanden hat. Wird die Frist erst später erfüllt, ist eine Erstattung vorgesehen.
- Greift das nicht, begrenzt das Doppelbesteuerungsabkommen den Satz.
Maßgeblich ist dabei das Verfahren: Ohne Freistellungsbescheinigung des Bundeszentralamts für Steuern ist einzubehalten, auch wenn materiell keine Steuer geschuldet wäre. Andernfalls bleibt nur der Weg über die Erstattung.
Für Lizenzen und Zinsen gelten eigene Voraussetzungen. Antrag und Verfahren beim Bundeszentralamt übernehmen wir, rechtzeitig vor dem Gewinnverteilungsbeschluss.
Betriebsstätte oder Tochtergesellschaft: Wo wird der Gewinn besteuert?
In beiden Fällen in Deutschland, aber nach unterschiedlicher Systematik:
- Tochtergesellschaft: eigenes Steuersubjekt. Sie versteuert ihren Gewinn selbst; erst die Ausschüttung löst Kapitalertragsteuer aus. Verluste bleiben bei ihr und lassen sich nicht mit dem Ergebnis der Mutter verrechnen.
- Betriebsstätte: unselbständiger Teil des ausländischen Unternehmens. Deutschland besteuert den zuzurechnenden Gewinn; eine Ausschüttung und damit eine Quellensteuer gibt es nicht. Dafür ist die Gewinnabgrenzung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte regelmäßig Gegenstand der Prüfung.
Die Wahl hängt in der Praxis vor allem an Haftung, Auftritt am Markt und Vertretungsbefugnis; die steuerliche Behandlung folgt der gewählten Struktur.
Eine Betriebsstätte kann auch neben einer bestehenden Tochter entstehen. Die Voraussetzungen stehen unter Homeoffice als Betriebsstätte, für Bauprojekte unter Setup in Germany.
Passt dazu
Woraus die Unterlagen entstehen, die eine Prüfung sehen will.
German Tax & Compliance
Die laufende Deklaration, auf der jede Prüfung aufsetzt.
Zur LeistungGerman Accounting & Reporting
Intercompany-Salden, Umlagen und Belege, so gebucht, dass sie sich belegen lassen.
Zur LeistungSetup in Germany
Wenn die Struktur nicht nachträglich zu retten, sondern neu zu bauen ist.
Zur LeistungDer nächste Schritt
Bevor die Prüfungsanordnung kommt,
nicht danach.
Dreißig Tage reichen nicht, um eine Verrechnungspreisdokumentation zu erstellen. Sie reichen, um eine vorhandene herauszusuchen. Sprechen wir darüber, welche Sie haben.
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