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Leistung

Markteintritt Deutschland – von Anfang an richtig aufgesetzt.

Rechtsform, Registrierungen, Eröffnungsbilanz und die Prozesse dahinter. Wir bauen die deutsche Präsenz so auf, dass sie später nicht umgebaut werden muss.

Warum das früh entschieden wird

Die Rechtsform entscheidet, was danach jedes Jahr passiert.

Tochtergesellschaft, Zweigniederlassung oder Betriebsstätte – die drei Formen sehen im Organigramm ähnlich aus und führen steuerlich zu völlig verschiedenen Pflichten. Eine GmbH ist ein eigenes Steuersubjekt mit Körperschaft- und Gewerbesteuer, eigener Bilanz und Offenlegungspflicht. Eine Betriebsstätte ist das nicht – sie wird dem ausländischen Stammhaus zugerechnet, verlangt aber trotzdem eine eigene Gewinnabgrenzung.

Die Entscheidung fällt oft nebenbei und wird dann teuer. Der häufigste Fall bei französischen Unternehmen: Man liefert und montiert zunächst nur, gründet nichts – und begründet nach einigen Monaten auf derselben Baustelle unbemerkt eine Bau- und Montagebetriebsstätte. Registrierung, Gewinnabgrenzung und meist auch Lohnsteuerpflichten sind dann rückwirkend nachzuholen.

Unabhängig von der Rechtsform gilt eine Regel, die international tätige Unternehmen regelmäßig übersehen: Die umsatzsteuerliche Registrierung muss vorliegen, bevor der erste steuerpflichtige Umsatz in Deutschland ausgeführt wird. Sie hängt nicht daran, ob es hier eine Niederlassung gibt, sondern allein daran, ob steuerbare Umsätze anfallen.

Was dazugehört

Von der Rechtsformwahl bis zum ersten Monatsabschluss.

  • Rechtsformvergleich

    GmbH, UG, Zweigniederlassung oder Betriebsstätte: Wir rechnen die Varianten mit Ihren Zahlen durch – Steuerlast, laufender Aufwand, Haftung und Sichtbarkeit im Handelsregister.

  • Gründung und Handelsregister

    Vorbereitung des Notartermins, Gesellschaftsvertrag, Bestellung der Geschäftsführung, Anmeldung zum Handelsregister – abgestimmt mit der Muttergesellschaft und ihren Unterlagen.

  • Steuerliche Registrierung

    Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, Steuernummer, Wirtschafts-Identifikationsnummer und die Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde.

  • Umsatzsteuer und USt-IdNr.

    Registrierung vor dem ersten steuerpflichtigen Umsatz, USt-IdNr., Zusammenfassende Meldung und die Einordnung von Reverse-Charge- und Reihengeschäftsfällen.

  • Eröffnungsbilanz und Kontenrahmen

    Eröffnungsbilanz, Einrichtung nach SKR03 oder SKR04 und die Zuordnung auf den Kontenplan der Gruppe – damit das Reporting vom ersten Monat an läuft.

  • Betriebsstätten-Check

    Prüfung, ob Ihre Tätigkeit in Deutschland bereits eine Betriebsstätte begründet. Besser jetzt als in der Betriebsprüfung.

Die Kolleginnen und Kollegen von Fradeco waren uns seit der Gründung der Firma eine enorme Hilfe. Als junge GmbH galt es Strukturen aufzubauen und in unserem Fall anschlussfähig an den Mutterkonzern zu sein. Die enorme Expertise, sowohl im deutschen als auch französischen Kontext, gemischt mit zielorientiertem Pragmatismus ist absolut wertvoll. Mit Fradeco arbeiten fühlt sich an, als wären es Kollegen aus dem eigenen Haus.

Gordon HüniesManaging Director · Cyclife Germany

Häufige Fragen

Zum Start in Deutschland.

Was ausländische Gesellschaften vor dem ersten Schritt wissen wollen – Rechtsform, Registrierung und die Schwellen, ab denen Pflichten entstehen.

Sollen wir eine GmbH gründen oder genügt eine Zweigniederlassung?

Die drei üblichen Wege unterscheiden sich in Haftung und Besteuerung:

  • GmbH – eigene Rechtsperson, eigene Buchführung, eigener Jahresabschluss. Stammkapital 25.000 EUR (§ 5 Abs. 1 GmbHG), bei der Anmeldung muss mindestens die Hälfte eingezahlt sein (§ 7 Abs. 2 GmbHG). Sie zahlt Körperschaft- und Gewerbesteuer auf ihren eigenen Gewinn.
  • UG (haftungsbeschränkt) – dieselbe Rechtsform mit geringerem Kapital (§ 5a GmbHG). Sacheinlagen sind ausgeschlossen, und ein Viertel des Jahresüberschusses fließt in eine Rücklage, bis 25.000 EUR erreicht sind. Der Zusatz „UG (haftungsbeschränkt)" ist Pflicht.
  • Zweigniederlassung – keine eigene Rechtsperson. Sie wird ins Handelsregister eingetragen; es haftet die ausländische Gesellschaft.

Davon zu trennen ist die Betriebsstätte: ein rein steuerlicher Begriff (§ 12 AO), der auch ohne Registereintrag erfüllt sein kann – allein durch eine feste Geschäftseinrichtung.

Wir ordnen den Fall vorab steuerlich ein und begleiten Notartermin, Handelsregisteranmeldung, steuerliche Erfassung und Eröffnungsbilanz.

Welche Schritte umfasst eine GmbH-Gründung, und in welcher Reihenfolge?

Die Reihenfolge ist weitgehend vorgegeben, weil jeder Schritt den vorigen voraussetzt:

  1. Gesellschaftsvertrag und notarielle Beurkundung – mit der Beurkundung entsteht die Gesellschaft „in Gründung“ (GmbH i. G.).
  2. Geschäftskonto und Einzahlung – mindestens die Hälfte des Stammkapitals muss eingezahlt sein, bevor angemeldet wird (§ 7 Abs. 2 GmbHG).
  3. Handelsregisteranmeldung durch den Notar. Erst mit der Eintragung entsteht die GmbH als juristische Person.
  4. Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde.
  5. Steuerliche Erfassung beim Finanzamt – daraus folgen Steuernummer und, auf Antrag, die USt-IdNr.
  6. Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit und Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft, sobald Personal beschäftigt wird.

Zeitkritisch ist meist die Steuernummer: Ohne sie lassen sich weder Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben noch Rechnungen mit allen Pflichtangaben stellen. Wir bereiten die steuerliche Erfassung deshalb parallel zum Notartermin vor.

Für ausländische Gesellschafter kommen beglaubigte und apostillierte Registerauszüge samt Übersetzung hinzu; ihre Beschaffung sollte früh beginnen.

Was ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, und wann muss er vorliegen?

Er ist die Anmeldung beim Finanzamt und die Grundlage für Steuernummer, Vorauszahlungen und Voranmeldungsturnus. Die Eröffnung eines Betriebs oder einer Betriebsstätte ist nach § 138 AO innerhalb eines Monats anzuzeigen; der Fragebogen wird elektronisch übermittelt.

Abgefragt werden unter anderem erwartete Umsätze und Gewinne, die Bankverbindung für das Lastschriftmandat, die Wahl zwischen Ist- und Sollversteuerung und der Antrag auf die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Die Angaben bestimmen den Abrechnungsrhythmus des ersten Jahres: Zu hoch angesetzte Umsätze führen zu monatlichen Voranmeldungen und Vorauszahlungen, zu niedrige zu Nachzahlungen. Bei Neugründungen ist der Turnus zunächst ohnehin monatlich. Wir füllen den Fragebogen aus und übermitteln ihn.

Ab wann entsteht bei einem Bau- oder Montageprojekt eine Betriebsstätte?

Es gelten zwei verschiedene Fristen:

  • Nach deutschem Recht begründen Bauausführungen und Montagen eine Betriebsstätte, wenn sie länger als sechs Monate dauern (§ 12 Satz 2 Nr. 8 AO). Zusammenhängende und aufeinanderfolgende Projekte werden zusammengerechnet.
  • Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich entsteht sie für die Gewinnbesteuerung erst nach zwölf Monaten.

Das Abkommen begrenzt allerdings nur das Besteuerungsrecht am Gewinn. Pflichten, die an das innerstaatliche Recht anknüpfen – vor allem der Lohnsteuerabzug nach § 38 EStG – können bereits ab dem siebten Monat greifen.

Unabhängig davon gilt die Bauabzugsteuer; sie hängt nicht an einer Betriebsstätte und greift ab der ersten Rechnung. Einzelheiten unter Bauabzugsteuer und Freistellung.

Wir prüfen die Projektdauer vorab und übernehmen die Anmeldung der Betriebsstätte.

Brauchen wir eine deutsche Geschäftsadresse oder einen Geschäftsführer mit Wohnsitz in Deutschland?

Eine inländische Geschäftsanschrift ist erforderlich. Sie wird ins Handelsregister eingetragen und muss ladungsfähig sein, also eine Anschrift, unter der Post und Zustellungen tatsächlich ankommen; ein Postfach genügt nicht. Dieselbe Anschrift erscheint später im Impressum und auf Rechnungen.

Ein Wohnsitz des Geschäftsführers in Deutschland ist nicht vorgeschrieben. Er muss allerdings in der Lage sein, seinen Pflichten nachzukommen, und darf keinem Bestellungshindernis unterliegen.

Zu beachten ist der Ort der Geschäftsleitung: Wo die Geschäftsführung das Tagesgeschäft tatsächlich ausführt, kann eine Geschäftsleitungsbetriebsstätte entstehen – auch im Homeoffice. Umgekehrt kann eine deutsche GmbH, die faktisch aus Paris geleitet wird, dort ihren Ort der Geschäftsleitung haben. Siehe Homeoffice als Betriebsstätte.

Eine ladungsfähige Anschrift samt Post- und Telefonservice bieten wir an: Domizilierung.

Was ist eine Betriebsnummer, und wann brauchen wir sie?

Die Betriebsnummer ist das Kennzeichen des Arbeitgebers gegenüber der Sozialversicherung. Sie wird von der Bundesagentur für Arbeit vergeben und in jeder Meldung zur Sozialversicherung verwendet.

Benötigt wird sie, sobald die erste Person beschäftigt wird – ohne sie ist keine Anmeldung möglich.

Sie ist nicht identisch mit der Steuernummer und nicht mit der USt-IdNr.; die drei Nummern kommen von verschiedenen Stellen. Hinzu kommt die Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft, die innerhalb einer Woche nach Eröffnung zu erfolgen hat.

Betriebsnummer und BG-Anmeldung beantragen wir mit, wenn wir die Payroll aufsetzen – siehe German Payroll & HR.

Der nächste Schritt

Bevor Sie gründen –
sprechen Sie kurz mit uns.

Die Rechtsform lässt sich später ändern, aber nur mit Aufwand. Ein Gespräch vorher kostet zwanzig Minuten – auf Deutsch, Französisch oder Englisch.

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