Service
Formulare, Fristen, Klartext.
Dokumente zum Herunterladen, ausführliche Antworten auf wiederkehrende Fragen und Vertiefungen zu Themen, die im deutschen Arbeitsalltag regelmäßig auftauchen.
Selbsthilfe
Vieles geht schneller, wenn man es selbst hat.
Wer ein Unternehmen in Deutschland führt, braucht immer wieder dieselben Dinge: einen Personalfragebogen für die nächste Einstellung, den aktuellen Kontenrahmen, eine belastbare Antwort auf eine Frage, die das Finanzamt gerade gestellt hat.
Diese Seite bündelt genau das – Dokumente zum Herunterladen, ein ausführlicher Fragenkatalog und Vertiefungen zu einzelnen Themen, die sich nicht in drei Sätzen erledigen lassen. Alles frei zugänglich, ohne Formular und ohne Anmeldung.
Was hier steht, ist bleibend: Formulare, Verfahren, wiederkehrende Fragen. Was datiert ist – neue Gesetze, BMF-Schreiben, Urteile – finden Sie unter Aktuelles.
Downloads
Formulare und Kontenrahmen.
Frei zugänglich, ohne Formular. Jede Datei nennt Format und Größe, bevor Sie klicken.
Personalfragebögen
- Neuer Mitarbeiter Stammdaten für die erstmalige Anmeldung zur Lohnabrechnung und zur Sozialversicherung. Word 39 KB Excel 398 KB
- Auszubildende Für Ausbildungsverhältnisse – mit den Angaben, die davon abweichen. Word 41 KB Excel 395 KB
- Minijob Geringfügige Beschäftigung: Angaben für die Meldung an die Minijob-Zentrale. Word 42 KB Excel 394 KB
- Sofortmeldung Für Branchen mit Sofortmeldepflicht – vor dem ersten Arbeitstag zu übermitteln. Word 37 KB
- Änderung Arbeitszeiten / Ausbildungsende Wenn sich der Umfang ändert oder eine Ausbildung endet. Word 32 KB
- Kündigung Angaben für die Abmeldung und die letzte Abrechnung. Word 51 KB
- Fehlzeiten Krankheit, Urlaub, unbezahlte Freistellung – gesammelt für den Abrechnungslauf. Word 37 KB
Kontenrahmen
- DATEV SKR03 Prozessgliederungsprinzip – der in der Praxis häufigere Kontenrahmen bei kleineren Einheiten. PDF 443 KB
- DATEV SKR04 Abschlussgliederungsprinzip – folgt dem Aufbau der HGB-Bilanz und erleichtert das Konzernreporting. PDF 452 KB
Merkblätter
- Gesetzliche Unfallversicherung Warum sie getrennt von der Lohnabrechnung läuft, wer meldet und wer zahlt – kompakt auf einer Seite. PDF 53 KB
Kein Dokument passt zu dieser Auswahl. Fehlt eines? Schreiben Sie uns.
Themenhub
Einzelne Fragen, ganz aufgedröselt.
Vertiefungen zu Themen, die sich nicht in drei Sätzen erledigen lassen – und die bleiben, statt zu altern. Datiertes steht unter Aktuelles.
Digital Tax · Deutschland
E-Rechnung: der Fragenkatalog für den Betriebsalltag
Empfangen müssen alle seit dem 1. Januar 2025 – ausstellen erst ab 2027 beziehungsweise 2028. Was das für Ihre Rechnungseingänge, Ihre Formate und Ihre Archivierung bedeutet, mit Fristen, Ausnahmen und Fundstellen.
Zum FragenkatalogHäufige Fragen
Gefragt und ausführlich beantwortet.
Fragen zur Zusammenarbeit selbst. Fachfragen stehen dort, wo sie hingehören – bei der jeweiligen Leistung.
Wie läuft die Mandantenaufnahme ab?
Nach einem Erstgespräch erfassen wir alle relevanten Unternehmensdaten, prüfen bestehende Strukturen und erstellen ein individuelles Betreuungskonzept für Payroll, Steuer und Sozialversicherung. Anschließend erfolgt die Implementierung der Prozesse.
Wenn Sie bereits einen Berater haben: Der Wechsel ist unkomplizierter, als die meisten annehmen – wir fordern die Unterlagen beim bisherigen Berater an. Der vollständige Ablauf steht unter Steuerberaterwechsel.
Können Sie mitten im Jahr übernehmen?
Ja. Sie müssen dafür nicht bis zum Jahresende warten. Üblich ist ein Schnitt zum Monats- oder Quartalsende, damit Umsatzsteuer-Voranmeldung und Lohnabrechnung sauber abgegrenzt bleiben.
Den Zeitpunkt bestimmt vor allem die Datenübernahme: Der bisherige Berater gibt die Unterlagen heraus – dazu ist er nach § 66 StBerG verpflichtet –, und die Buchhaltungsbestände wandern als Datenträgeraustausch von Kanzlei zu Kanzlei. Liegen sie vollständig vor, lässt sich die laufende Buchhaltung ohne Bruch fortführen.
Der Ablauf in sieben Schritten steht unter Steuerberaterwechsel.
Wie kommen wir zu einem Angebot?
Über das Erstgespräch. Es ist kostenlos, dauert dreißig Minuten und dient dazu, Umfang und Aufwand der Betreuung einzuschätzen.
Danach erhalten Sie ein individuelles Angebot, das sich an genau diesen beiden Größen bemisst – am Umfang der Bereiche, die Sie übertragen möchten, und am Aufwand, den sie verursachen.
Ein Gespräch vereinbaren Sie über die Kontaktseite.
Brauchen Sie eine Vollmacht – und wie erreichen uns die Bescheide?
Für die Vertretung gegenüber dem Finanzamt brauchen wir eine Vollmacht. Sie wird nach § 80a AO elektronisch über die Vollmachtsdatenbank der Bundessteuerberaterkammer übermittelt; eine Vollmacht auf Papier ist im Regelfall nicht mehr erforderlich.
Um Bescheide und Fristen müssen Sie sich danach nicht kümmern – das übernehmen wir. Sind wir bevollmächtigt, gehen die Steuerbescheide unmittelbar bei uns ein. Wir prüfen sie, behalten die Einspruchsfrist im Blick und melden uns bei Ihnen, wenn etwas zu veranlassen ist.
Bei einem Sitz im Ausland ist das mehr als eine Bequemlichkeit. Bescheide können nach § 122a AO zum Datenabruf bereitgestellt werden, statt auf dem Postweg zuzugehen – und nach § 122a Abs. 4 AO gelten sie bereits am vierten Tag nach der Bereitstellung als bekanntgegeben. Die Frist beginnt also unabhängig davon zu laufen, wann jemand den Bescheid öffnet. Mit uns als Bevollmächtigten beginnt sie dort, wo sie auch bearbeitet wird.
Davon unberührt bleibt die Frage einer ladungsfähigen Anschrift in Deutschland – dazu Domizilierung.
Arbeiten Sie mit unserem französischen Berater zusammen?
Ja. In vielen Mandaten betreut die französische Seite die Muttergesellschaft und wir die deutsche Einheit.
Die Schnittstellen sind dabei meist dieselben: die Abstimmung der Intercompany-Salden, die Überleitung vom deutschen Abschluss auf den Konzernstandard und die Verrechnungspreisdokumentation, deren Gruppenteil von dort kommt und deren deutscher Teil von uns.
Da wir in Deutschland und in Frankreich tätig sind, können wir die deutschen Anforderungen so formulieren, dass sie in Paris ohne Übersetzungsschleife ankommen.
Welche Sprachen werden bei FRADECO gesprochen?
Wir beraten auf Deutsch, Französisch und Englisch. Beratung, Buchhaltung und Abschluss erfolgen in allen drei Sprachen – auch die Kommunikation mit dem Finanzamt und der Austausch mit Ihrer Konzernzentrale.
Wie wird die Datensicherheit bei der Abwicklung grenzüberschreitender Mandate gewährleistet?
Alle Daten werden DSGVO-konform verarbeitet und auf sicheren europäischen Servern gespeichert. Die Übertragung sensibler Informationen erfolgt ausschließlich verschlüsselt über geschützte Kanäle.
Hinzu kommt die berufsrechtliche Verschwiegenheitspflicht, der Steuerberater unterliegen – sie geht über den Datenschutz hinaus und gilt zeitlich unbegrenzt.
Frage nicht dabei?
Dann stellen Sie sie uns.
Dieser Bereich wächst aus dem, was Mandanten tatsächlich fragen. Fehlt Ihre Frage – oder ein Formular, das Sie regelmäßig brauchen – schreiben Sie uns kurz.
- FRADECO GmbH · Bonn
-
Simrockstr. 92 · 53619 Rheinbreitbach
+49 2224 123 14 83 - FRADECO SAS · Paris
-
50, Rue Chapon · 75003 Paris
+33 1 40 09 13 77