Am 4. Juni 2025 hat das Bundeskabinett das „steuerliche Investitionssofortprogramm“ beschlossen, um gezielt Investitionen in Deutschland zu fördern. Dieses Paket ist Teil der gemeinsamen deutsch-französischen Strategie zur Stärkung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit durch steuerliche Anreize.
Das Programm soll Unternehmen durch steuerliche Erleichterungen Planungssicherheit geben, Investitionen anregen und so langfristig Wachstum und neue Arbeitsplätze fördern. Insgesamt umfasst der Förderzeitraum 2025–2029 Steuervergünstigungen in Höhe von rund 46 Mrd. € (Quelle: Bundesregierung).
Die Kernpunkte des Pakets
Investitions-Booster (degressive AfA)
Unternehmen können ab dem 1. Juli 2025 investive Wirtschaftsgüter mit 30 % degressiv abschreiben (max. 30 % p. a.), gültig bis 31. Dezember 2027. Die schnellere Steuerentlastung im Anschaffungsjahr soll Investitionsdruck lindern.
Senkung der Körperschaftsteuer
Ab 2028 wird der Satz schrittweise von 15 % auf 10 % im Jahr 2032 gesenkt – mit einer Gesamtbelastung von rund 25 %.
Thesaurierungsbegünstigung für Gewinne
Nicht entnommene Gewinne werden künftig mit 25 % statt 28,25 % besteuert, in drei Stufen zwischen 2028 und 2032.
Investitionsanreiz für E-Mobilität
Für Neuanschaffungen von Elektrofahrzeugen zwischen 30. Juni 2025 und 31. Dezember 2027 gilt ein Abschreibungssatz von 75 % im ersten Jahr, anschließend stufenweise reduzierte Sätze. Gleichzeitig wird die Bruttolistenpreisgrenze für Dienstwagen mit E-Antrieb auf 100.000 € erhöht.
Forschungsförderung
Die steuerliche Forschungszulage steigt, Gemein- und Betriebskosten werden pauschal mit 20 % gefördert, die Deckelung erhöht sich von 10 Mio. € auf 12 Mio. € (2026–2030).
Der Verfahrensstand
- Der Bundestag hat am 26. Juni 2025 zugestimmt.
- Die abschließende Entscheidung des Bundesrats ist für den 11. Juli 2025 geplant.
Kompensation für Länder und Kommunen: Bundesländer (z. B. NRW) fordern Ausgleich für entgangene Einnahmen – der Bundesrat befasst sich am 11. Juli 2025 mit dem Gesetz; Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und andere mahnen das Konnexitätsprinzip ein.
Was das für deutsch-französische Unternehmen bedeutet
- Steuerliche Attraktivität: Durch die verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten und niedrigeren Körperschaftsteuersätze wird Deutschland für Unternehmen wettbewerbsfähiger – auch im Vergleich zu Frankreich.
- Förderung klimafreundlicher Investitionen: Der E-Mobilitäts-Boost stärkt Nachhaltigkeit in grenzüberschreitend agierenden Firmen.
- Forschungsstärkung: Erhöhte F&E-Prämien kommen auch binationalen Projekten zugute.
- Rechtssicherheit: Das klar definierte Programm mit Start- und Enddatum hilft in der strategischen Planung.
Dieses Investitionssofortprogramm markiert den ersten Schritt in einer Reihe geplanter Maßnahmen zur Förderung von Wachstum und Zukunftsfähigkeit – sowohl national als auch in deutsch-französischen Wirtschaftsnetzwerken. Monitoring und Evaluierung werden zeigen, wie stark die Impulse wirken und wie Länder und Kommunen bei Einnahmeerfordernissen kompensiert werden.