Die durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz eingeführten Änderungen zur Verrechnungspreisdokumentation gelten bereits ab 2025 – entfalten ihre volle praktische Relevanz jedoch insbesondere für laufende Dokumentationen und Betriebsprüfungen ab 2026. Unternehmen sollten ihre Prozesse daher frühzeitig anpassen.
Was weiterhin gilt
Wie bisher besteht die Pflicht zur Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation bei Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen. Diese umfasst weiterhin:
- die Darstellung der Geschäftsvorfälle (Sachverhaltsdokumentation)
- sowie die Herleitung fremdüblicher Verrechnungspreise (Angemessenheitsdokumentation)
Neu: die Transaktionsmatrix
Neu hinzu kommt die verpflichtende Transaktionsmatrix, in der sämtliche Geschäftsvorfälle strukturiert darzustellen sind – unabhängig davon, ob es sich um gewöhnliche oder außergewöhnliche Sachverhalte handelt.
Vorlagefrist auf 30 Tage verkürzt
Die Frist zur Vorlage der Dokumentation wurde einheitlich auf 30 Tage verkürzt. Dies gilt sowohl:
- nach expliziter Aufforderung durch die Finanzverwaltung
- als auch im Rahmen einer Außenprüfung
Eine Fristverlängerung ist nur im Einzelfall und auf begründeten Antrag möglich. In der Praxis bedeutet das: Die Dokumentation muss künftig deutlich zeitnäher und vollständig vorliegen.
Was ohne Aufforderung vorzulegen ist
Im Falle einer Außenprüfung sind bestimmte Unterlagen proaktiv vorzulegen, ohne dass es einer gesonderten Aufforderung bedarf:
- Dokumentation außergewöhnlicher Geschäftsvorfälle
- ggf. Stammdokumentation (bei größeren Unternehmensgruppen)
Die vollständige Verrechnungspreisdokumentation kann darüber hinaus jederzeit separat angefordert werden.
Erweiterte Anforderungsrechte der Finanzbehörden
Die Finanzbehörden können die Dokumentation nun in jeder Phase des Verfahrens anfordern. Zudem besteht die Möglichkeit, Nachbesserungen zu verlangen, sofern Unterlagen aus Sicht der Verwaltung unvollständig sind. Dies erhöht den Druck auf Unternehmen, ihre Unterlagen jederzeit prüfungsbereit zu halten.
Bei fehlender oder unzureichender Dokumentation drohen Schätzungen der Verrechnungspreise.
Ausblick: digitale Schnittstellen
Die Anforderungen an die Qualität und Vollständigkeit der Dokumentation steigen damit spürbar. Ein weiterer Entwicklungsschritt betrifft die geplante Einführung einheitlicher digitaler Schnittstellen für steuerlich relevante Daten.
Ziel ist es, die Auswertung von Unternehmensdaten durch die Finanzverwaltung zu vereinfachen und Prüfungen effizienter zu gestalten. Eine entsprechende Verordnung steht noch aus; ein Inkrafttreten ist frühestens Ende 2028 zu erwarten.