Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat offiziell bestätigt, dass der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung ab dem 1. Januar 2026 von 5,0 % auf 4,9 % gesenkt wird. Diese Änderung ist eine Erleichterung für Unternehmen, die künstlerische und publizistische Leistungen in Anspruch nehmen.
Trotz einer insgesamt schwierigen Wirtschaftslage konnte der Satz gesenkt werden, weil die wirtschaftliche Entwicklung in der Kunst- und Kulturbranche besser als erwartet ausgefallen ist. Dies bedeutet, dass mehr Unternehmen Künstlerinnen und Publizistinnen beauftragt und mehr Entgelte gezahlt haben, was die finanzielle Basis der Künstlersozialversicherung stärkt.
Wie die Künstlersozialversicherung funktioniert
Die Künstlersozialversicherung ist ein einzigartiges System in Deutschland, das mehr als 190.000 selbstständige Künstlerinnen, Künstler und Publizistinnen und Publizisten sozial absichert. Sie erhalten Zugang zu den gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungen, ähnlich wie Arbeitnehmer.
Das Besondere: Die Künstlerinnen und Künstler zahlen nur die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Hälfte wird aufgeteilt zwischen:
- einem Bundeszuschuss (20 %),
- und der Künstlersozialabgabe, die von Unternehmen erhoben wird, die kreative Leistungen verwerten (30 %).
Wen die Abgabe betrifft
Unternehmen, Agenturen, Verlage oder andere Organisationen, die Honorare an selbstständige Kreative zahlen, sind verpflichtet, diese Abgabe zu entrichten. Durch die Senkung auf 4,9 % wird die finanzielle Belastung für diese Unternehmen etwas reduziert.