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Lohn & Personal 2 Min. Lesezeit

Steuerfreie Krisenprämie 2026: Bundesrat stoppt die 1.000-Euro-Entlastung

Stand: 8. Mai 2026. Die geplante steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro für Beschäftigte kommt vorerst nicht. Der Bundestag hatte den Gesetzentwurf am 24. April 2026 beschlossen, der Bundesrat verweigerte am 8. Mai 2026 jedoch die Zustimmung. Damit fehlt Arbeitgebern derzeit die Rechtsgrundlage, eine solche Zahlung steuer- und sozialversicherungsfrei abzurechnen.

Was Arbeitgeber jetzt beachten sollten

Ohne finale gesetzliche Regelung gibt es keine belastbare Grundlage, eine Zahlung als steuer- und sozialversicherungsfreie Entlastungsprämie in der Lohnabrechnung zu behandeln. Wer bereits Zusagen an Beschäftigte vorbereitet hat, sollte die Umsetzung zurückstellen, bis der weitere Verfahrensgang feststeht – eine vorschnelle Abrechnung führt andernfalls zu Nachforderungen bei der nächsten Prüfung.

Was geplant war

Nach dem bisherigen Konzept sollte die Prämie freiwillig sein, zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden und nur innerhalb eines gesetzlich vorgesehenen Zeitraums gelten. Die Maßnahme war Teil eines Pakets, mit dem Beschäftigte wegen gestiegener Energie- und Mobilitätskosten entlastet werden sollten. Eine Verpflichtung zur Auszahlung war nicht vorgesehen – die Entscheidung sollte vollständig bei den Unternehmen liegen.

Warum die Zustimmung ausblieb

Hintergrund der Ablehnung ist insbesondere die Kritik der Länder an der Kostenverteilung. Die Bundesregierung hält nach eigener Aussage am Entlastungsziel fest und will zeitnah über die weiteren Verfahrensschritte entscheiden.

Bereits im Vorfeld war die Maßnahme in der deutschen Wirtschaft unterschiedlich bewertet worden. Verbände wiesen darauf hin, dass zahlreiche Unternehmen selbst unter hohen Kosten stehen, wodurch eine flächendeckende Umsetzung unwahrscheinlich erschien. Kritisch angemerkt wurde zudem, dass staatlich initiierte Entlastungen in diesem Modell teilweise auf freiwillige Leistungen der Unternehmen verlagert werden.

Offene Punkte für die Lohnabrechnung

  • Ob Teilzahlungen und Sachleistungen ausdrücklich zulässig sein werden
  • Die konkreten Vorgaben für Lohnabrechnung und Dokumentation
  • Der Zeitraum, in dem eine Auszahlung begünstigt möglich wäre

Einordnung

Aus Sicht von FRADECO ist das Thema nicht beendet, aber vorerst vertagt. Unternehmen sollten die weitere Entwicklung verfolgen und payroll-seitige Umsetzungen erst auf Basis einer finalen gesetzlichen Regelung vornehmen. Gern prüfen wir für Sie, ob und wie sich eine Prämie in Ihrer Lohnabrechnung abbilden ließe, sobald die Rechtslage feststeht.

Der nächste Schritt

Ihre Situation ist eine andere?
Sprechen wir darüber.

Ein Beitrag beschreibt die Regel. Ob und wie sie für Ihre deutsche Einheit gilt, klärt ein Gespräch – auf Deutsch, Französisch oder Englisch.

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