In Deutschland werden Unternehmen nach ihrer Größe gemäß dem Handelsgesetzbuch (HGB) eingestuft. Dies ist besonders für französische Firmen relevant, die sich in Deutschland niederlassen möchten, da es die Buchhaltungs- und Veröffentlichungspflichten beeinflusst.
Die vier Größenklassen
Das HGB unterscheidet vier Größenklassen:
- Kleinstgesellschaften
- Kleingesellschaften
- Mittelgroße Gesellschaften
- Großgesellschaften
Die drei Kriterien
Drei Kriterien bestimmen die Einstufung:
- Bilanzsumme
- Umsatzerlöse der letzten 12 Monate
- Durchschnittliche Mitarbeiterzahl
Ein Unternehmen wird einer Kategorie zugeordnet, wenn es in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht mehr als zwei der folgenden Schwellenwerte überschreitet:
| Größenklasse | Bilanzsumme | Umsatz | Mitarbeiterzahl |
|---|---|---|---|
| Kleinstgesellschaft | ≤ 450.000 € | ≤ 900.000 € | ≤ 10 |
| Kleingesellschaft | ≤ 7.500.000 € | ≤ 15.000.000 € | ≤ 50 |
| Mittelgroße Gesellschaft | ≤ 25.000.000 € | ≤ 50.000.000 € | ≤ 250 |
| Großgesellschaft | > 25.000.000 € | > 50.000.000 € | > 250 |
Welche Pflichten daraus folgen
Je nach Unternehmensgröße gelten unterschiedliche Anforderungen:
- Kleinstgesellschaften: Vereinfachte Bilanz, reduzierte Offenlegungspflichten.
- Kleingesellschaften: Bilanz und Anhang müssen veröffentlicht werden, aber keine Gewinn- und Verlustrechnung.
- Mittelgroße Gesellschaften: Detaillierterer Anhang, Pflicht zur Wirtschaftsprüfung.
- Großgesellschaften: Vollständige Veröffentlichung von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht, Wirtschaftsprüfungspflicht.
Kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie Banken und Versicherungen werden immer als Großgesellschaften eingestuft, unabhängig von ihrer tatsächlichen Größe.