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Spezialthema · Payroll

Gesetzliche Unfallversicherung: warum sie neben der Payroll läuft.

Sie schützt Beschäftigte bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten – finanziert allein vom Arbeitgeber und abgewickelt über ein eigenes Meldeverfahren.

Kein Lohnabzug, eigenes Verfahren.

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Beschäftigte bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie bei anerkannten Berufskrankheiten. Sie wird ausschließlich vom Arbeitgeber finanziert und läuft außerhalb der monatlichen Lohnabrechnung – aus gutem Grund.

Es gibt keinen Arbeitnehmeranteil, also auch kein Abzugsfeld auf der Gehaltsabrechnung. Gemeldet wird über ein eigenes Verfahren an die Berufsgenossenschaft, und abgerechnet wird einmal jährlich auf Basis der gemeldeten Entgeltsummen.

Wer aus Frankreich kommt, sucht diese Position auf der Abrechnung oft vergeblich und hält sie für vergessen. Sie steht dort schlicht nie – und das ist richtig so.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Kein LohnabzugDie Beiträge zahlt allein der Arbeitgeber – daher keine Position auf der Gehaltsabrechnung.
  • Eigenes MeldeverfahrenDie Meldung läuft über das UV-Meldeverfahren („Lohnnachweis Digital“) direkt an die Berufsgenossenschaft.
  • Getrennt von der PayrollKein Teil des monatlichen Abrechnungslaufs, sondern ein jährlicher Beitrag auf Basis der Entgeltsumme.

Wer was macht

Arbeitgeber

  • Rechtlicher Träger der Unfallversicherung
  • Prüfung und Freigabe der gemeldeten Unternehmens- und Mitarbeiterdaten
  • Zahlung des Beitrags laut BG-Bescheid, außerhalb der Payroll
  • Umsetzung von Prävention und Arbeitssicherheit
  • Interne Meldung von Arbeits- und Wegeunfällen an die Payroll

FRADECO

  • Anmeldung des Unternehmens bei der zuständigen Berufsgenossenschaft
  • Pflege der Unternehmens- und Mitarbeiterdaten im Abrechnungssystem
  • Übermittlung der UV-Meldungen („Lohnnachweis Digital“)
  • Technische Abstimmung mit der BG, Fehlerkorrekturen, Fristenüberwachung
  • Kommunikation mit der BG bei Rückfragen

Kurz gesagt: Payroll führt aus, die BG veranlagt, der Arbeitgeber zahlt – verantwortlich bleibt der Arbeitgeber.

  1. 1Payroll meldetLohnnachweis Digital an die zuständige Berufsgenossenschaft.
  2. 2BG veranlagtJährlicher Beitragsbescheid auf Basis der gemeldeten Entgeltsummen.
  3. 3Arbeitgeber zahltBeitrag direkt an die BG, außerhalb der Payroll-Abrechnung.

Die Frist: Die Jahresmeldung über den Lohnnachweis Digital muss bis zum 16. Februar des Folgejahres erfolgen.

Häufige Fragen

Zur gesetzlichen Unfallversicherung.

Was deckt die gesetzliche Unfallversicherung ab?

Arbeits- und Wegeunfälle sowie anerkannte Berufskrankheiten.

Warum sehe ich das nicht auf meiner Gehaltsabrechnung?

Weil es keinen Arbeitnehmeranteil gibt – die Zahlung erfolgt ausschließlich durch den Arbeitgeber. Es gibt daher auch kein Abzugsfeld.

Wer zahlt – Arbeitgeber oder Mitarbeitende?

Nur der Arbeitgeber. Beschäftigte leisten keinen Beitrag.

Was macht der Payroll-Dienstleister konkret?

Wir übernehmen die Anmeldung, die Datenpflege, die UV-Meldungen und die technische Kommunikation mit der Berufsgenossenschaft.

Welche Fristen sind wichtig?

Die Jahresmeldung über den Lohnnachweis Digital muss bis zum 16. Februar des Folgejahres erfolgen.

Wie hängt die Unfallversicherung mit der übrigen Lohnabrechnung zusammen?

Die Entgeltsummen stammen aus derselben Abrechnung, werden aber getrennt gemeldet. Deshalb sind saubere Stammdaten die Voraussetzung: Was in der Payroll falsch steht, geht falsch an die Berufsgenossenschaft – und fällt erst mit dem Beitragsbescheid auf.

Mehr zur laufenden Abrechnung unter German Payroll & HR.

Erste Anmeldung bei der BG?

Wir melden an und halten die Frist.

Ob Neugründung oder Übernahme eines bestehenden Bestands – wir klären die zuständige Berufsgenossenschaft, melden das Unternehmen an und übernehmen die laufenden UV-Meldungen.

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