Leistung
Buchhaltung nach deutschem Recht – lesbar für die Zentrale.
Laufende Finanzbuchhaltung, Jahresabschluss nach HGB und Reporting Packages im Format Ihrer Gruppe – auf Deutsch, Französisch oder Englisch.
Der doppelte Anspruch
Zahlen müssen zweimal stimmen: lokal und im Konzern.
Eine deutsche Tochter führt ihre Bücher nach HGB, ihre Muttergesellschaft konsolidiert nach French GAAP oder IFRS. Beides ist richtig – und beides ergibt unterschiedliche Zahlen: bei Rückstellungen, bei der Bewertung von Vorräten, bei aktivierten Entwicklungskosten. Wer das erst beim Jahresabschluss bemerkt, verhandelt im Februar über Werte, die im Juni entstanden sind.
Hinzu kommt die deutsche Formstrenge. Die GoBD verlangen eine unveränderbare, nachvollziehbare Aufzeichnung samt Verfahrensdokumentation; Belege gehören zeitnah gebucht, nicht quartalsweise nachgereicht. Für Unternehmen aus einer anderen Buchführungstradition ist das der häufigste Beanstandungspunkt in der ersten Betriebsprüfung.
Wir führen die Bücher deshalb von vornherein in beide Richtungen: im deutschen Kontenrahmen für Finanzamt und Abschluss, gemappt auf den Kontenplan der Gruppe für das Reporting. Den Abschluss erstellen wir auf Wunsch zusätzlich in französischer oder englischer Sprache.
Was dazugehört
Vom laufenden Beleg bis zum Reporting Package.
Laufende Finanzbuchhaltung
Debitoren, Kreditoren, Bank, Anlagenbuchhaltung und Kontenabstimmung nach SKR03 oder SKR04 – mit monatlicher Auswertung.
Jahresabschluss nach HGB
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht, dazu die Offenlegung. Auf Wunsch zusätzlich auf Französisch oder Englisch.
Group Reporting
Reporting Packages nach Ihren Konzernvorgaben, Mapping auf den Gruppenkontenplan und Überleitungen zwischen HGB und IFRS oder French GAAP.
GoBD und Verfahrensdokumentation
Belegfluss, Aufbewahrung und Verfahrensdokumentation so aufgesetzt, dass sie einer Prüfung standhalten.
Datenexport für die Prüfung
Die GDPdU-Datei im Beschreibungsstandard der deutschen Finanzverwaltung – auf Wunsch auch aus einer Buchhaltung, die nicht bei uns läuft. Braucht die französische Muttergesellschaft denselben Auszug aus dem deutschen Buchungsstoff, liefern wir ihn als FEC-Datei.
ERP-Anbindung
Abstimmung und Anbindung an SAP, Microsoft Dynamics, Business Central, Odoo und Abas, einschließlich Schnittstellen und Kontenzuordnung.
Intercompany-Abstimmung
Abstimmung der Verrechnungskonten zwischen deutscher Einheit und Muttergesellschaft, damit die Konsolidierung nicht an Differenzen hängen bleibt.
Übernahme laufender Bestände
Salden, Vortragswerte und offene Posten aus dem Vorsystem oder von der Vorkanzlei – geprüft übernommen, nicht ungesehen importiert.
Fradeco ist für uns ein stets verlässlicher Partner. Wir schätzen die hohe fachliche Kompetenz sehr und die praxisnahe Beratung in allen Belangen der laufenden Buchhaltung und die termingerechte Erstellung von Monats- und Jahresabschlüssen, einschließlich präziser Abgrenzungen, Reports und steuerrelevanter Meldungen.
Häufige Fragen
Zu Buchführung, Abschluss und Konzernreporting.
Was internationale Gruppen zur deutschen Rechnungslegung wissen müssen – Unterschiede zur französischen Praxis, Fristen und Datenaustausch.
Worin unterscheidet sich die deutsche Buchführung von der französischen (HGB und PCG)?
Der auffälligste Unterschied betrifft den Kontenplan. Frankreich kennt mit dem plan comptable général einen verbindlichen Einheitskontenplan: Kontenklassen und Nummernkreise sind vorgegeben.
Deutschland kennt keinen amtlichen Kontenrahmen. In der Praxis haben sich zwei Standards durchgesetzt – SKR03 (nach dem Geschäftsablauf gegliedert) und SKR04 (nach der Abschlussgliederung). Beide sind freiwillig; verbindlich ist nur die Gliederung des Abschlusses selbst: § 266 HGB für die Bilanz, § 275 HGB für die Gewinn- und Verlustrechnung.
Zwei weitere Unterschiede fallen im Alltag auf:
- Das Vorsichtsprinzip ist im HGB stärker ausgeprägt als in der französischen Rechnungslegung.
- Handels- und Steuerbilanz hängen über die Maßgeblichkeit zusammen (§ 5 Abs. 1 EStG). Der handelsrechtliche Abschluss ist damit Ausgangspunkt der Besteuerung.
Für die Konzernzentrale übernehmen wir das Mapping auf Ihren Gruppenkontenplan und die Überleitung.
Bis wann muss der Jahresabschluss aufgestellt und offengelegt werden?
Es sind zwei getrennte Fristen:
- Aufstellung – Kapitalgesellschaften stellen den Jahresabschluss in den ersten drei Monaten des Folgejahres auf; kleine Gesellschaften dürfen sich sechs Monate Zeit lassen, wenn ein ordnungsgemäßer Geschäftsgang das erfordert (§ 264 Abs. 1 HGB).
- Offenlegung – spätestens ein Jahr nach dem Abschlussstichtag beim Unternehmensregister (§ 325 Abs. 1a HGB).
Wird die Offenlegungsfrist versäumt, leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren ein; es beginnt mit einer Androhung samt sechswöchiger Nachfrist.
Der Umfang der Offenlegung hängt von der Größenklasse ab: Kleine Gesellschaften legen nur die Bilanz und den Anhang ohne GuV-Angaben offen. Aufstellung und Offenlegung übernehmen wir; die Feststellung des Abschlusses bleibt bei den Gesellschaftern.
Welche Größenklasse sind wir, und was folgt daraus?
§ 267 HGB unterscheidet nach drei Merkmalen – Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Arbeitnehmerzahl im Jahresdurchschnitt. Maßgeblich ist, ob mindestens zwei der drei Merkmale über- oder unterschritten werden, und zwar an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen.
| Klasse | Bilanzsumme | Umsatzerlöse | Arbeitnehmer |
|---|---|---|---|
| klein | bis 7,5 Mio. EUR | bis 15 Mio. EUR | bis 50 |
| mittelgroß | bis 25 Mio. EUR | bis 50 Mio. EUR | bis 250 |
| groß | darüber | darüber | darüber |
Unterhalb der kleinen Gesellschaften steht die Kleinstkapitalgesellschaft nach § 267a HGB mit weiteren Erleichterungen.
Von der Einstufung hängen der Umfang von Anhang und Lagebericht, die Prüfungspflicht (ab mittelgroß) und der Umfang der Offenlegung ab.
Maßgeblich sind dabei die Werte der einzelnen Gesellschaft, nicht die des Konzerns – eine deutsche Tochter kann also „klein“ sein, obwohl die Gruppe groß ist. Wir prüfen die Einstufung jährlich mit.
Können Sie in unserem System buchen – oder müssen wir wechseln?
Beides ist möglich.
- In Ihrem System – wir arbeiten in Ihrem ERP, etwa SAP, Microsoft Dynamics oder Business Central. Damit bleibt eine Datenbasis für Gruppe und deutsche Einheit.
- In unserem System – wir buchen bei uns und liefern die Daten in Ihr Format. Das erfordert keinen Systemzugang für uns und erlaubt einen schnelleren Start.
In beiden Fällen ist der Kontenrahmen zu klären: Ein deutscher Abschluss verlangt die Gliederung nach § 266 HGB. Läuft die Buchhaltung auf dem Gruppenkontenplan, braucht es eine Zuordnung; diese bauen wir einmal auf und pflegen sie fort.
Ebenso wichtig sind die Belegwege – wer Eingangsrechnungen freigibt, wo sie liegen und wie sie zu uns gelangen. Das legen wir zu Beginn gemeinsam fest.
Was ist ein Reporting Package, und in welchem Format liefern Sie es?
Ein Reporting Package ist die Zulieferung der deutschen Einheit an die Konzernkonsolidierung – aufbereitet nach den Vorgaben der Zentrale.
Typischerweise enthält es die Salden auf dem Gruppenkontenplan, die Intercompany-Salden zur Abstimmung, Anlagenspiegel und Rückstellungsentwicklung sowie die Überleitung von HGB auf den Konzernstandard – IFRS oder French GAAP.
Der Abschluss nach HGB und das Reporting Package sind zwei eigenständige Rechenwerke aus derselben Buchhaltung: Der Abschluss folgt deutschem Recht, das Package den Konzernvorgaben.
Wir liefern in Ihrem Format und Ihrem Kalender – monatlich, quartalsweise oder jährlich – und auf Deutsch, Französisch oder Englisch.
Was ist die GDPdU-Datei, und wofür brauchen wir sie?
Es ist der maschinenlesbare Auszug der Buchhaltung für die Betriebsprüfung. § 147 Abs. 6 AO eröffnet der Finanzverwaltung drei Wege des Datenzugriffs: unmittelbar am System, mittelbar über eine Auswertung durch das Unternehmen, oder die Überlassung eines Datenträgers. Für den dritten Weg wird die Datei im Beschreibungsstandard der Finanzverwaltung erzeugt.
Die Datenträgerform hat den Vorteil, dass der Zugriff auf den Prüfungszeitraum und die prüfungsrelevanten Daten begrenzt bleibt und das laufende System unberührt.
Benötigt die französische Muttergesellschaft denselben Auszug aus dem deutschen Buchungsstoff, erstellen wir ihn als FEC-Datei. Beides ist auch aus einer Buchhaltung möglich, die nicht bei uns läuft.
Voraussetzung ist in beiden Fällen eine GoBD-konform geführte und unveränderbar aufbewahrte Buchhaltung.
Passt dazu
Was mit der Buchhaltung zusammenhängt.
German Tax & Compliance
Die Erklärungen, die auf der Buchhaltung aufsetzen – und die Fristen dazu.
Zur LeistungGerman Payroll & HR
Lohnbuchungen, Rückstellungen und Meldungen – aus einer Hand mit der Buchhaltung.
Zur LeistungAdvisory & Cross-border
Wenn Intercompany-Salden nicht nur abzustimmen, sondern zu begründen sind.
Zur LeistungDer nächste Schritt
Zeigen Sie uns einen Monat –
wir sagen, wo es hängt.
Ein Blick auf einen laufenden Monat genügt meist, um zu sehen, ob Kontenrahmen, Belegfluss und Reporting zusammenpassen – unverbindlich und vertraulich.
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